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Cookie-Richtlinie

Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2026

Diese deutsche Übersetzung dient nur der Information. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung.

CheckOps verwendet keine Werbe-Cookies, keine Cookies sozialer Netzwerke und keine Drittanbieter-Tracker. Nur zwei Verwendungen, die keine vorherige Einwilligung erfordern: technisch notwendige Cookies für den Dienst und die Reichweitenmessung unserer öffentlichen Website.

Artikel 1 · Technisch notwendige Cookies

Sie dienen der Anmeldung und speichern Ihre Einstellungen. Ohne sie funktioniert der Kundenbereich nicht. Sie werden nie von Dritten gelesen.

CookieDauerZweck
checkops_sessionGültigkeit des Anmelde-TokensAnmeldung im Kundenbereich
checkops_refreshhöchstens 30 TageAnmeldung erneuern, ohne das Passwort erneut einzugeben
checkops_orgSitzungAusgewählte Organisation (Mehrkundenkonten)
checkops-lang1 JahrSprache der Oberfläche

Artikel 2 · Lokaler Speicher

Ihr Browser speichert Ihre Anzeigeeinstellungen: helles oder dunkles Design (checkops-theme) und Sprache (checkops-lang). Diese Werte werden nie an unsere Server gesendet.

Artikel 3 · Reichweitenmessung (Matomo)

Die Reichweite der öffentlichen Website wird mit Matomo gemessen, selbst gehostet von ClearCloud auf matomo.clearcloud.fr in Frankreich. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, und die Messung erfolgt nur für uns, ohne Verknüpfung mit einer anderen Verarbeitung.

Herkunft der Registrierungen: Bei Ihrem ersten Besuch über einen Kampagnenlink (Parameter utm_source, utm_medium, utm_campaign) oder von einer anderen Website speichert das Cookie checkops_src (30 Tage, nur von checkops.eu gesetzt) diese Parameter und den Namen der verweisenden Website, nie die genaue Seite. Es wird nur gelesen, wenn Sie eine Organisation anlegen: Die Herkunft wird dann mit der Organisation gespeichert, damit wir unsere Registrierungen nach Kanal zählen können, und das Cookie wird gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Artikel 4 · Kein Banner „Akzeptieren / Ablehnen“

Für technisch notwendige Cookies und eine auf unsere eigene Website beschränkte Reichweitenmessung ist keine Einwilligung erforderlich (Beschluss der CNIL Nr. 2020-091). Sollten wir je einen Tracker außerhalb dieser beiden Fälle einsetzen, würde vorher eine echte Einwilligungsabfrage eingerichtet.

Artikel 5 · Cookies verwalten

Sie können Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers löschen oder blockieren. Wenn Sie technisch notwendige Cookies blockieren, können Sie sich nicht anmelden. Fragen: contact@checkops.eu.

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